Mittwoch, 23. Februar 2005

Gutmensch Telekom

Die Deutsche Telekom findet es nicht schön, wenn die Konkurrenz einfach Menschen auf der Straße anspricht, um ihnen Produkte anzudrehen. (Der Spiegel berichtet.)

Die Argumentation lautet wie folgt:
..., dass Werbekampagnen dort ihre Grenzen finden müssten, wo sie die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen bedrohten.
Im beschriebenen Fall hatten Promotion Teams des Konkurrenten Arcor Passanten in einem Kaufhaus angesprochen.
Der BGH ... hielt fest, dass es ... eine unzumutbare Belästigung darstelle, wenn man von einem Werbenden angesprochen werde, der nicht eindeutig als solcher erkennbar sei.
Liebe Telekom, ich bitte Sie, der von Ihren Juristen vorgebrachten Argumentation genauestens Folge zu leisten! Es soll ja durchaus vorkommen, dass man, nur weil man einen Telefonanschluss bei der Telekom hat, bis zu 8 mal die Woche von T-Online angerufen wird, die einem einen Internetzugang verkaufen möchte. Und wenn das Telefon klingelt, weiß ich schon gar nicht, ob da meine Omi, die Zeugen Jehovas oder ein Telekom-Kollege dran ist. Was ist denn da mit der von Ihnen schon so schamlos bemühten "Persönlichkeitssphäre" (Was ist denn das eigentlich? So was wie Privatsphäre?) ?? Mal ganz abgesehen vom Datenschutz.

Den betreiben Telekom und T-Online ja nicht wenn es um Werbung geht, sondern nur bei der Aktualisierung der Vertragsdaten durch den Kunden.
Ja die Vertragsdaten müssen Sie bei T-Online schon getrennt ändern, das ist ja im Grunde eine andere Firma, da dürfen wir keine Daten weitergeben.
Also, Herr Telekom: Tschüss dann. Ich wechsel nämlich demnächst zu Alice. Die ist günstiger, schneller und sieht entschieden besser aus. Da können Sie noch so viel klagen!

(Vielleicht wegen unlauterem Wettbewerb und beeinflussing des Kunden durch geile Weiber?)

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tombo - 24. Feb, 13:54

Da kommt der Boomeräng!

"Das Oberlandesgericht Hamm hat der Deutschen Telekom die Werbung mit dem Versprechen von 300 Freiminuten für die Bestellung bestimmter Produkte untersagt. Nach dem OLG-Urteil ist die Werbung irreführend."

Hier steht mehr.

Tja, liebe Telekom. verklagen und verklagt werden, heißt die Devise. Es wird Zeit, dass die großen Unternehmen mal wieder zu etwas Ehrlichkeit und Anstand zurückkehren.

tombo - 28. Feb, 18:18

Und der nächste ...

... Boomeräng:

Bitte nicht anrufen, Telekom!

"An der Wettbewerbswidrigkeit der Telefonaktion ändere auch der Umstand nichts, dass alle angerufenen Personen bereits vertraglich an das Unternehmen gebunden seien und über einen Telekom-Anschluss verfügten" sagen die Richter in der Urteilsbegründung.

Es wird Zeit, dass da mal wieder jemand positive Schlagzeilen macht.

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