Gutmensch Telekom
Die Deutsche Telekom findet es nicht schön, wenn die Konkurrenz einfach Menschen auf der Straße anspricht, um ihnen Produkte anzudrehen. (Der Spiegel berichtet.)
Die Argumentation lautet wie folgt:
..., dass Werbekampagnen dort ihre Grenzen finden müssten, wo sie die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen bedrohten.
Im beschriebenen Fall hatten Promotion Teams des Konkurrenten Arcor Passanten in einem Kaufhaus angesprochen.
Der BGH ... hielt fest, dass es ... eine unzumutbare Belästigung darstelle, wenn man von einem Werbenden angesprochen werde, der nicht eindeutig als solcher erkennbar sei.
Liebe Telekom, ich bitte Sie, der von Ihren Juristen vorgebrachten Argumentation genauestens Folge zu leisten! Es soll ja durchaus vorkommen, dass man, nur weil man einen Telefonanschluss bei der Telekom hat, bis zu 8 mal die Woche von T-Online angerufen wird, die einem einen Internetzugang verkaufen möchte. Und wenn das Telefon klingelt, weiß ich schon gar nicht, ob da meine Omi, die Zeugen Jehovas oder ein Telekom-Kollege dran ist. Was ist denn da mit der von Ihnen schon so schamlos bemühten "Persönlichkeitssphäre" (Was ist denn das eigentlich? So was wie Privatsphäre?) ?? Mal ganz abgesehen vom Datenschutz.
Den betreiben Telekom und T-Online ja nicht wenn es um Werbung geht, sondern nur bei der Aktualisierung der Vertragsdaten durch den Kunden.
Ja die Vertragsdaten müssen Sie bei T-Online schon getrennt ändern, das ist ja im Grunde eine andere Firma, da dürfen wir keine Daten weitergeben.
Also, Herr Telekom: Tschüss dann. Ich wechsel nämlich demnächst zu Alice. Die ist günstiger, schneller und sieht entschieden besser aus. Da können Sie noch so viel klagen!
(Vielleicht wegen unlauterem Wettbewerb und beeinflussing des Kunden durch geile Weiber?)
Ping
Die Argumentation lautet wie folgt:
..., dass Werbekampagnen dort ihre Grenzen finden müssten, wo sie die Persönlichkeitssphäre des Einzelnen bedrohten.
Im beschriebenen Fall hatten Promotion Teams des Konkurrenten Arcor Passanten in einem Kaufhaus angesprochen.
Der BGH ... hielt fest, dass es ... eine unzumutbare Belästigung darstelle, wenn man von einem Werbenden angesprochen werde, der nicht eindeutig als solcher erkennbar sei.
Liebe Telekom, ich bitte Sie, der von Ihren Juristen vorgebrachten Argumentation genauestens Folge zu leisten! Es soll ja durchaus vorkommen, dass man, nur weil man einen Telefonanschluss bei der Telekom hat, bis zu 8 mal die Woche von T-Online angerufen wird, die einem einen Internetzugang verkaufen möchte. Und wenn das Telefon klingelt, weiß ich schon gar nicht, ob da meine Omi, die Zeugen Jehovas oder ein Telekom-Kollege dran ist. Was ist denn da mit der von Ihnen schon so schamlos bemühten "Persönlichkeitssphäre" (Was ist denn das eigentlich? So was wie Privatsphäre?) ?? Mal ganz abgesehen vom Datenschutz.
Den betreiben Telekom und T-Online ja nicht wenn es um Werbung geht, sondern nur bei der Aktualisierung der Vertragsdaten durch den Kunden.
Ja die Vertragsdaten müssen Sie bei T-Online schon getrennt ändern, das ist ja im Grunde eine andere Firma, da dürfen wir keine Daten weitergeben.
Also, Herr Telekom: Tschüss dann. Ich wechsel nämlich demnächst zu Alice. Die ist günstiger, schneller und sieht entschieden besser aus. Da können Sie noch so viel klagen!
(Vielleicht wegen unlauterem Wettbewerb und beeinflussing des Kunden durch geile Weiber?)
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tombo - 23. Feb, 16:50 - shitmarks
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